Beschulung geflüchteter Kinder und Jugendlicher: Linksfraktion kritisiert Zwei-Klassen-System

Sabine Boeddinghaus

Aktuell lernen nach Aussage der Schulbehörde über 7000 Kinder und Jugendliche in einer Basis- oder Internationalen Vorbereitungsklasse (IVK). Diese sind, so räumte der Schulsenator ein, ungleich über die Schullandschaft verteilt. Hier soll Abhilfe dadurch geschaffen werden, dass an allen Schulen geflüchtete Schüler:innen ein Jahr gesondert beschult werden. Anfragen der Linksfraktion ergaben, dass an 53 Grundschulen, 48 Gymnasien und 55 Stadtteilschulen insgesamt 314 Basis- und IV-Klassen gibt. Mehrheitlich, zu 57 Prozent, gehen diese Schüler:innen in Schulen mit einem niedrigen Sozialindex.

Diese ungleiche Verantwortungsübernahme wird noch verschärft, wenn die Schüler:innen nach einem Jahr gesonderter Beschulung in eine Regelklasse übergehen, und zwar „zu Lasten“ der Stadtteilschulen. Eine Anfrage der Linksfraktion hat ans Licht gebracht, dass bei den weiterführenden Schulen 84 Prozent der ehemaligen IVK-Schüler:innen auf eine Stadtteilschule und nur 16 Prozent auf ein Gymnasium gehen. Durchschnittlich beschult jede der 59 Stadtteilschulen mehr als elf Ex-IVK-Schüler:innen, jedes Gymnasium hingegen unter zwei. 74 Prozent der ehemaligen IVK-Schüler:innen gehen auf Schulen mit einem Sozialindex von 1 bis 3 und nur ein gutes Viertel - 26 Prozent - gehen auf Schulen mit einem höheren Sozialindex von 4 bis 6.

Dazu Sabine Boeddinghaus, schulpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: “Dieser krassen Ungleichheit muss die Schulbehörde sofort entgegenwirken. Integration ist eine Aufgabe aller Schulen und ihre Umsetzung darf nicht die Zwei-Klassen-Spaltung im Schulsystem verschärfen! Und die Behörde muss auch ihr System der gesonderten Beschulung ändern. Unterschiedliche Studien haben jüngst belegt, dass segregierte Beschulung die Bildungsungerechtigkeit verschärft. IVK-Schüler:innen kommen mit schlechteren Kenntnissen in die Regelklassen als ihre Mitschüler:innen, die sofort in Regelklassen beschult wurden. Diese Praxis verstärkt die Anforderungen an die Stadtteilschulen - die Schulbehörde befeuert damit eine soziale Ungerechtigkeit auf Kosten der Mehrheit der Schüler:innen, der Pädagog:innen und zu Ungunsten des Bildungserfolgs vieler junger Menschen. Das muss dringend aufhören.

 

Unsere beiden Anfragen (Drs. 22/10007 und 22/10978) samt Auswertungen hängen dieser PM an.

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