Hass durch Amtsträger? Linksfraktion fordert umfassende Aufklärung!

Bei gleich drei Vorfällen wurden Hamburger Amtsträger im vierten Quartal 2022 beschuldigt sind, ein Hassverbrechen begangen zu haben. Dies enthüllt eine Anfrage der Linksfraktion. In einem Fall soll ein Polizeivollzugsbediensteter eine Person mit Pfefferspray besprüht, mit der Faust ins Gesicht geschlagen und zu Boden gebracht und mit dem Knie gegen den Kehlkopf des Betroffenen gedrückt haben. Dabei soll er geäußert haben, dass er Leute wie diesen hasse und der Geschädigte froh sein könne, dass er ihn nur geschlagen und nicht getötet habe. Das Delikt wurde als rassistische Hasskriminalität eingestuft - ermittelt wird wegen Körperverletzung im Amt. In zwei weiteren Fällen wird wegen Hassverbrechen gegen zwei Mitarbeiter des Allgemeinen Vollzugsdienstes in der Untersuchungshaftanstalt ermittelt. In beiden Fällen wird den Mitarbeitern Körperverletzung im Amt verbunden mit rassistischen Beleidigungen vorgeworfen. In einem Fall soll der Betroffene durch den Mitarbeiter geschubst und rassistisch beschimpft worden sein, in dem anderen Fall soll der Betroffene mit dem N-Wort beleidigt und gegen den Kopf getreten worden sein.

Dazu Deniz Celik, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Uns erschüttern die Vorkommnisse – doch sie überraschen uns leider nicht. Menschenfeindlichkeit muss entschiedener bekämpft warden - besonders in der Polizei. Hass im Amt muss umfassend aufgeklärt und mit strengen Konsequenzen beantwortet werden.“

Cansu Özdemir, justizpolitische Sprecherin der Linksfraktion: „Gleich zwei Fälle innerhalb kurzer Zeit in der Untersuchungshaft werfen die Frage auf nach strukturellen Defiziten in Bezug auf Rassismus und Gewalt gegenüber Gefangenen. Im Justizvollzug fehlt es an unabhängigen Stellen, an die sich Gefangene als Opfer solcher Taten wenden können. Wir erwarten von der Justizbehörde, dass sie umgehend Maßnahmen zur Verhinderung von Hassverbrechen durch Mitarbeiter:innen und zur Sensibilisierung für Rassismus im Vollzug ergreift.“

Unsere Anfrage (Drs.22/11076) hängt dieser PM an.

 

 

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