Konsequenzen tragen: Erneuter Prozess gegen IS-Rückkehrerin

Cansu Özdemir

Am Mittwoch, den 12. Januar 2022, beginnt in Hamburg das Staatsschutzverfahren gegen die 44-jährige IS-Rückkehrerin Stefanie A. Sie soll in Begleitung ihres damals minderjährigen Sohnes ihrem Ehemann 2017 nach Syrien nachgereist sein. Dieser war bereits 2016 als Kämpfer für den sogenannten "Islamischen Staat" (IS) aktiv. Von Februar 2017 bis Anfang 2018 soll die Angeklagte gemeinsam mit ihrem Ehemann in den Strukturen des IS gelebt haben. Ihr damals 15-jähriger Sohn wurde vom IS als Kämpfer ausgebildet und eingesetzt und kam im Februar 2018 in Folge eines Bombenangriffs ums Leben. Im Februar 2019 soll sich Stefanie A. gemeinsam mit ihrem Ehemann kurdischen Kräften in Baghouz ergeben haben. Sie wurden in das Lager Al-Hawl gebracht, welches sie Anfang 2021 verließen und in die Türkei reisten. Am 24. März 2021 wurde Stefanie A. nach Deutschland ausgewiesen und bei ihrer Einreise festgenommen. 

Dazu Cansu Özdemir, justizpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Ich bin fassungslos, dass eine Mutter ihren eigenen Sohn in die Hände einer Organisation wie dem Islamischen Staat geben kann. Stefanie A. sollte die juristischen Konsequenzen dafür tragen. Dieser Prozess ist ein weiterer Schritt für die Aufklärungsarbeit der Kriegsverbrechen des 'Islamischen Staates' und wird erneut aufzeigen, welche Rolle Frauen im Islamischen Staat eingenommen haben!“
Stefanie A. wird wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung in mehreren Fällen angeklagt. Zugleich soll sich die Angeklagte wegen Kriegsverbrechen gegen Personen nach dem Völkerstrafgesetzbuch strafbar gemacht haben. Weiterhin wird der Angeklagten in Bezug auf ihren Sohn eine Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht sowie fahrlässige Tötung vorgeworfen.