Wohnanlage Luthergrund im Bestand sanieren – Keine Aufweichung der Sozialen Erhaltungsverordnung!

Karsten Strasser

Bahrenfeld. Die in den 1960er Jahren errichtete genossenschaftliche Wohnanlage Luthergrund besteht aus überwiegend dreigeschossigen Backsteinhäusern. Mit viel Grün in der Umgebung bietet die aus 162 Wohneinheiten bestehende Wohnanlage den Mieter:innen ein gutes Zuhause. Auch nach vielen Jahrzehnten wohnen heute noch viele der Erstbewohner:innen in der Wohnanlage. Über die vielen Jahre ist eine enge und gemeinschaftliche Nachbarschaft in der Wohnanlage entstanden. Gerade für die inzwischen langjährigen Mieter:innen ist dies von unschätzbarem Vorteil. Diese positive Form des nachbarschaftlichen Zusammenlebens ist jetzt durch Abriss- und Neubaupläne bedroht. 

Zum Schutz dieser positiven sozialen Verhältnisse ist 2016 vom Senat eine Soziale Erhaltensverordnung erlassen worden. Ziel der Sozialen Erhaltungsverordnungen ist es, Verdrängungseffekten in diesen Stadtteilen entgegenzuwirken und weitere Verluste von noch verbliebenem günstigem Wohnraum einzudämmen, um die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in diesen Quartieren zu erhalten und nachteilige städtebauliche Auswirkungen zu vermeiden. Insbesondere Menschen mit niedrigem Einkommen sind von Verdrängung in andere Gebiete bedroht, vgl. Internetseite der Stadt.

Der genossenschaftliche Eigentümer plant die Gebäude der Wohnanlage nach und nach abzureißen und durch Neubauten zu ersetzen. Im Geltungsbereich einer Sozialen Erhaltungsverordnung bestehen jedoch hohe rechtliche Hürden für den Abriss von Bestandsgebäuden. Diese stehen den Abrissplänen des Eigentümers im Weg. Deshalb plant die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen offenbar, die rechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung von Abrissgenehmigungen von Bestandsgebäuden im räumlichen Geltungsbereich von Sozialen Erhaltungsverordnungen deutlich aufzuweichen. Damit wäre bisherige Schutz der Wohnanlage Luthergrund durch die Soziale Erhaltensverordnung in Frage gestellt. Damit würde dem Bezirksamt eine rechtliche Möglichkeit, die Erteilung von Abrissgenehmigungen aus Gründen des sozialen Schutzes der Bestandsmieter:innen abzulehnen vollständig genommen. Die soziale Erhaltensverordnung verlöre ihre Schutzfunktion für die betroffenen Menschen und hätte nur noch einen rein symbolischen Charakter. DIE LINKE Altona lehnt deshalb jede Aufweichung oder Lockerung der Sozialen Erhaltensverordnung entschieden ab.