Armut darf nicht bestraft werden: Ersatzfreiheitsstrafen abschaffen!

In der heutigen Bürgerschaftssitzung fordert die Linksfraktion eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe. Hintergrund ist die aktuelle Debatte um den Umgang mit nichtgezahlten Geldstrafen. Während zahlreiche kriminologische Expert:innen die Abschaffung der Ersatzfreiheitstrafe fordern, will die Ampel auf Bundesebene lediglich die Dauer von Ersatzfreiheitsstrafen zu verkürzen.

Dazu Carola Ensslen, Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Ersatzfreiheitsstrafen sind zutiefst sozial ungerecht, denn sie treffen vor allem arme Menschen und bestrafen Armut mit einer Inhaftierung. Wir können nicht tolerieren, dass das System der Ersatzfreiheitsstrafen zu einer faktischen Ungleichbehandlung zwischen Arm und Reich in der Justiz führt.”

Diese soziale Ungleichheit zeigt sich auch deutlich in der Vollzugsrealität. So waren am Stichtag 1. Februar 2022 45,5 Prozent der wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe inhaftierten Personen im Hamburger Vollzug vor Vollstreckungsbeginn wohnungslos, 79,9 Prozent von ihnen waren erwerbslos. Auch die Tagessatzhöhe der vollstreckten Ersatzfreiheitsstrafen offenbart die stärkere Betroffenheit armer Menschen. Der durchschnittliche Tagessatz lag 2021 bei 13,86 Euro, was einem monatlichen Netto-Einkommen von nicht einmal 450 Euro entspricht.

Zu den Plänen des Justizministers Buschmann zur Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe, erklärt Carola Ensslen: „Die Pläne der Ampel erkennen zwar die Härte einer Inhaftierung an, zementieren aber weiter eine Zwei-Klassen-Justiz, in der Armut zusätzlich bestraft wird. Stattdessen müssten Alternativen zur Ersatzfreiheitstrafe - etwa die Abarbeitung der Geldstrafe durch freiwillige gemeinnützige Arbeit und die Gewährung von Zahlungserleichterungen - gestärkt werden.“

Unseren Antrag (Drs.22/9149) und eine Anfrage der Linksfraktion vom März (Drs. 22/7323) finden Sie im Anhang.

 

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