Drogentests im Justizvollzug: Gallina muss entwürdigende Praxis stoppen

Das Bundesverfassungsgericht hat am 22. Juli 2022 (Az. 2 BvR 1630/21) entschieden, dass die Feststellung eines Suchtmittelkonsums mittels Urinkontrollen, bei denen Gefangene zur Entblößung ihrer Genitalien verpflichtet werden, das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen kann. Die Linksfraktion hat daraufhin abgefragt, wie die Praxis in Hamburg ist. Das Resultat: Fast durchweg müssen auch in Hamburg Gefangene den Blick auf das Urinieren und damit auch auf die Genitalien erdulden.

Dazu Carola Ensslen, stv. justizpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Ich bin schockiert über diese Hamburger Praxis. Selbstverständlich müssen Manipulationen der Proben verhindert werden, aber dass die Justizsenatorin hier gar kein Problembewusstsein an den Tag legt, ist ein Armutszeugnis. Sie macht es sich viel zu einfach, wenn sie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hier nicht für einschlägig hält, weil es in Hamburg keine anlasslosen Tests gebe und weil eine Alternative durch Blutentnahme aus dem Finger gesetzlich nicht vorgesehen sei. Zum einen kann ich nicht erkennen, dass eine Blutentnahme bei Einwilligung der Gefangenen einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Zum anderen ist es Aufgabe der Justizsenatorin, eine Gesetzesinitiative zu starten, wenn dies verfassungsrechtlich erforderlich ist. Die Gerichtsentscheidung ist ein Anlass, die entwürdigende Praxis der Urintests zu überprüfen. Ich erwarte von Senatorin Gallina, dass sie diesbezüglich ihren Job macht.“

 

Unsere Anfrage (Drs. 22/9599) hängt dieser PM an.

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