Erben in Hamburg: Je höher die Summe, desto niedriger die Steuer

Erben außer Kontrolle! Eine große Anfrage der Linksfraktion beweist: Je höher die Erbschaft beziehungsweise Schenkung ausfällt, desto wahrscheinlicher ist eine steuerliche Begünstigung. Im Jahr 2021 wurden 26,1 Prozent der großen Erbschaften und Schenkungen in Hamburg (über 20 Millionen Euro) begünstigt. Insgesamt wurden 2020 über 1,1 Milliarden Euro an Erbschaften sachlich steuerbefreit, was mehr als ein Drittel der gesamten Erbschaften betrifft und das, obwohl man die persönlichen Freibeträge bei nahen Verwandten rausrechnet. Im Jahr 2021 wurden sogar 1,2 Milliarden Euro steuerlich befreit!

Dazu David Stoop, haushaltspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen ist extrem ungerecht: Je höher das Erbe, desto häufiger sind die Beschenkten von der Steuer befreit, weil sie beispielsweise Betriebsvermögen erben, das Vermögen in eine Familienstiftung übergeht oder zu anderen Tricks gegriffen wird.“ Auch das Bundesverfassungsgericht erkannte 2014 in einem Urteil die Unverhältnismäßigkeit bei steuerlichen Begünstigungen von Unternehmen in Schenkungen oder Erbschaften an. 

Eine weitere brisante Erkenntnis aus der Anfrage der Linksfraktion: Hamburg erhebt kaum Daten über Erbschaften und Schenkungen, obwohl es sich um Landessteuern handelt, die der Stadt zugutekommen. Die Liste der fehlenden Daten ist lang. So werden Erwerbe durch Stiftungen nicht separat erfasst – was besonders brisant ist, da diese häufig von Angehörigen als Mittel zur Steuervermeidung eingesetzt werden. David Stoop:„Der rot-grüne Senat, dem der soziale Frieden in der Stadt so wichtig zu sein scheint, verschließt die Augen vor den Steuertricks der Reichen bei Schenkungen oder Erbschaften. Damit muss Schluss sein! Wir brauchen endlich eine gesicherte Datenlage zu Erbschaften in Hamburg, so wie es auf Bundesebene der Fall ist. Wir müssen steuerliche Ungerechtigkeiten verhindern."

Unsere Große Anfrage (Drs. 22/11381) sowie eine zugehörige Kleine Anfrage (Drs. 22/10597) hängen dieser PM an.