Nur 13 Prozent kommen zum Zuge: Scheitert soziokulturelle Teilhabe am komplizierten Verfahren?

Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, können einen monatlichen Zuschuss von 15 Euro für Beiträge im Sportverein, Musikunterricht oder bei Ferienfreizeiten beantragen. Doch eine Anfrage der Linksfraktion kommt zu einem ernüchternden Ergebnis: Nur rund 13 Prozent der rund 90000 Hamburger Kinder und Jugendlichen, die potenziell Anspruch auf diese „soziokulturelle Teilhabeleistungen“ aus dem Bildungs- und Teilhabepaket hätten, haben diese auch erhalten.

Dazu Sabine Boeddinghaus, jugendpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Wenn statistisch nur fast jedes 8. Kind den Zuschuss zu Sport, Kultur und Musikunterricht wirklich bekommen hat, dann hat die große Mehrheit ihr Recht auf Teilhabe nicht in Anspruch genommen. Da muss sich der Senat doch wirklich mal fragen, woran das liegt. Ein Blick auf das angeblich ‘schlanke und niedrigschwellige’ Antragsverfahren hilft weiter: Das aktuelle System verlangt von den Kindern und Jugendlichen, dass sie sich in den Sportvereinen oder bei der Musikschule zwangsläufig als bedürftig outen müssen. Für die Vereine und Einrichtungen bedeutet es überflüssige Bürokratie und komplizierte Antragsverfahren, die viele allein zeitlich überfordern, weil ihnen dafür die personellen Kapazitäten fehlen. Und am Ende reden wir hier über einen Zuschuss von monatlich 15 Euro, der nicht einmal ausreicht, um Musikunterricht oder den Sportverein zu bezahlen. Als Linksfraktion setzen wir uns deshalb für eine KiJu-Karte ein:Unser Konzept würde allen Kindern und Jugendlichen die Teilhabe an Sport, Bildung, Kultur und Musik sowie Mobilität – unabhängig von Herkunft und Familieneinkommen – ermöglichen.“

Unsere Anfrage (Drs. 22/14372) hängt dieser PM an.

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