Wohngeld: Wartezeit zu lang, Anspruch nicht bekannt genug, Grundproblem hoher Mieten wird sogar verstärkt

Die Bürgerschaft diskutiert heute über den Senatsbericht zur Wohngeldentwicklung (Drs. 22/14704). Seit dem 1. Januar 2023 haben mit der Wohngeldreform/WohngeldPlus erheblich mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld, der Senat prognostizierte für Hamburg 37.500 anspruchsberechtigte Haushalte. In der Januar-Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses sagte Senatorin Pein, dass nach Prüfung der noch unbearbeiteten 9.000 Anträge voraussichtlich 31.000 Haushalte Wohngeld beziehen werden.

„Obwohl die Mieten in Hamburg rasant ansteigen, gibt es den Schätzungen des Senats zufolge fast 7.000 Haushalte, die trotz eines Anspruchs noch kein Wohngeld beantragt haben. Das zeigt, dass die Informations- und Aufklärungskampagne des Senats nicht ausreicht. Der Senat sollte endlich den Vorschlag der Linksfraktion aufgreifen und mindestens an alle Rentner*innen ein Informationsschreiben zum Wohngeld verschicken. In der Hauptstadt der Altersarmut sollte das eine Selbstverständlichkeit sein“, sagt Heike Sudmann, wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft.

„So wichtig die Wohngeldzahlung derzeit ist, sie verhindert keine steigenden Mieten. Beim Senat müssen doch alle Alarmglocken schrillen, wenn in einer aktuellen Studie festgestellt wird, dass durch die staatliche Unterstützung der Mieter*innen letztendlich mehr Geld ausgegeben wird, als wenn der Staat mit diesem Geld günstige Wohnungen fördern würde. Hamburg selbst muss viel mehr günstige Wohnungen bauen.“

Laut der vom Verbändebündnis „Soziales Wohnen“ im Januar 2024 veröffentlichten Studie „Bauen und Wohnen 2024 in Deutschland“ gehört Hamburg zu den 10 Regionen mit der höchsten Überschreitung der Durchschnittsmiete bei den Kosten der Unterkunft (S. 16).  Bei den von den Job-Centern gezahlten reinen Unterkunftskosten hat Hamburg sogar den höchsten Anstieg zu verzeichnen (S. 30). Zu wenige Sozialwohnungen erhöhen das Risiko, „dass die Subjektförderung am Ende eher der Förderung von Vermietern dient.“ (S. 31)