Ein Tanzverbot in Hamburg braucht niemand!

Das erste Mal seit Schill-Zeiten hat die Hamburger Polizei am Karfreitag ein Tanzverbot durchgesetzt. Hamburgs Musikclubs wurden gezwungen, laufende Veranstaltungen abzubrechen. Grundlage für die Einsätze ist § 4 der Hamburger Feiertagsverordnung von 1957.

„Was war das bitte für eine unverhältnismäßige und unnötige Aktion? Das klingt wie ein mieser April-Scherz. Wer kommt auf sowas?“, fragt Norbert Hackbusch, kulturpolitischer Sprecher der Linksfraktion. „Für die nach der Corona-Zeit angeschlagenen Clubs ist durch den Abbruch laufender Veranstaltungen und das erzwungene Tanzverbot ein massiver wirtschaftlicher Schaden entstanden. Wir fragen uns: Warum wurde diese Polizei-Show veranstaltet ohne vorher mit den Clubs zu kommunizieren?“ Die Linksfraktion reicht heute zu diesen und anderen Fragen eine Schriftliche Kleine Anfrage an den Senat ein.

Unsere Anfrage finden Sie im Anhang an diese Mitteilung.  

Dateien